Allgemeine Geschäftsbedingungen der HRComTec GmbH

§ 1  Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der HRComTec GmbH, Theodor-Heuss-Anlage 12 68165 Mannheim und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer i.S.v. § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelten. Kunden, die mit der HRComTec GmbH ein Vertragsverhältnis begründen, verpflichten sich, vor Beauftragung eigenverantwortlich und ggf. unter Zuhilfenahme fachkundiger Beratung, zu prüfen, ob sie tatsächlich Unternehmer sind. Die vorbehaltlose Begründung dieses Vertrages darf die HRComTec GmbH so verstehen, dass der Kunden im Rahmen dieser Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB zu sein.

(3) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Webseite „Riskwelt.de, und Rischeckservices.com“ und die damit verbundenen Dienstleistungen.

(5) Bei Produkten oder Dienstleistungen, welche über Reseller (z.B. Digistore24) verkauft werden, gelten die AGB der Reseller.

§ 2 Leistungspflicht der HRComTec GmbH

Die HRComTec GmbH verpflichtet sich, den Kunden die Webseite „Riskwelt.de, und Rischeckservices.com“ zum Listing für Suchmaschinen und zur Vermarktung der Kundendienstleistung und der Kundenprodukte zur Verfügung zu stellen. Auf der Webseite „Riskwelt“ können sich Freiberufler, Selbständige Experten, Unternehmen, Kammerberufe und Dienstleister zu Risikothemen für Unternehmen präsentieren und auf Ihre eigenen Webseiten verlinken. HRComTec GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Kundenwebseiten und für den Zielpunkt der Links. Diese werden ausschließlich vom Kunden an HRComTec GmbH übermittelt. HRComTec GmbH übernimmt auch keinerlei Haftung für die Dienstleistungen und Produkte der Kunden.

(5) Bei Produkten oder Dienstleistungen, welche über Reseller (z.B. Digistore24) verkauft werden, gelten die AGB der Reseller.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle Darstellungen des Angebotsspektrums der HRComTec GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An Angebote, die die HRComTec GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, ist sie für die Zeit von drei Kalendertagen gebunden, sofern nicht ausdrücklich eine längere Bindung vereinbart ist.

(2) Mit der Beauftragung der Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen.

(3) Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Wege, wird die HRComTec GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(4) Sofern der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der HRComTec GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

(5) Werden der HRComTec GmbH nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, ohne dass die bis dahin entstehende Unkenntnis von der HRComTec GmbH zu vertreten ist, ist die HRComTec GmbH berechtigt, vom Kunden die Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu verlangen. Im Weigerungsfall ist die HRComTec GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen auf Seiten der HRComTec GmbH mit dem Tag der Unterzeichnung der schriftlichen Bestellung bei der HRComTec GmbH oder der Absendung der elektronischen Auftragsbestätigung durch den Kunden, jedoch nicht vor Übergabe der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. § 4 Zahlungsverzug

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde in mit der Zahlung in Verzug, insbesondere durch Rückbuchung seiner monatlichen Zahlungen, so ist die HRComTec GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Forderungen zu verweigern. Der Kunde bleibt weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten monatlichen Beiträge verpflichtet.

(2) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus behält sich die HRComTec GmbH vor, mit Ausnahme der ersten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zzgl. USt. zu erheben sowie Schadensersatz, insbesondere für der HRComTec GmbH entstandene Rücklastschriftgebühren, zu verlangen. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass der HRComTec GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Die HRComTec GmbH behält sich vor, offene Forderungen an ein Inkassobüro abzugeben.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung individualvertraglich zwischen den Vertragsparteien festgelegt. Dies als monatliche Pauschale, die jeweils zu 1. Tag des Kalendermonats fällig wird.

(2) Die Vergütung der Drittunternehmen muss der Kunde mit den Drittunternehmen gesondert vereinbaren und dorthin zahlen.

§ 7 Prüfung etwaiger Insolvenz bzw. etwaiger Insolvenzrisiken vor einer Zahlung

Der Kunde versichert, dass er vor jeder Zahlung oder Teilzahlung an die HRComTec GmbH prüft oder überprüfen lässt, ob er insolvent ist oder auf Grundlage einer Prognose binnen der nächsten sechs Monate in die Gefahr der Insolvenz geraten wird. Mit jeder vorbehaltlosen Zahlung oder Teilzahlung versichert der Kunde gegenüber der HRComTec GmbH, dass diese Prüfung ergeben hat, dass er weder aktuell insolvent ist noch, dass die Prognose ergeben hat, dass binnen der nächsten sechs Monate die Gefahr der Insolvenz besteht.

§ 8 Haftung

Für Schäden haftet die HRComTec GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, immer, bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat und bei Mängeln der Vertragsgegenstände, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die HRComTec GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die HRComTec GmbH haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Kunden und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer.

§ 9 Haftungsregelung für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte
  • Sollten Dritte die HRComTec GmbH wegen solcher Inhalte in Anspruch nehmen, die aus der Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder aus der rechtswidrigen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden herrühren, ist der Kunde verpflichtet,
  • Die HRComTec GmbH hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
  • der HRComTec GmbH jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
  • hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten insbesondere hinsichtlich der Kosten der Rechtsverteidigung, der HRComTec GmbH einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
  • die HRComTec GmbH entsprechend den Grundsätzen von Treue und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.
  • Sofern und soweit der Kunde die Inanspruchnahme der HRComTec GmbH nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Absatz 1.

Allgemeine Leistungsbedingungen der HRComTec GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der HRComTec GmbH, und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die Kunden sind Unternehmer. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter einem Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

(3) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die von der HRComTec GmbH direkt, nicht über Reseller, vertriebenen Produkte.

(5) Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Darstellungen des Angebotsspektrums auf der Webseite der HRComTec GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die von der HRComTec GmbH angebotene Werbe- und Beratungsdienstleistung versteht sich als dienstvertragliche Verpflichtung im Sinne von § 611 BGB.

(3) Bei der Vertragsanbahnung über die Webseiten der HRComTec GmbH umfasst der Bestellvorgang durch den Kunden insgesamt drei Schritte. Im ersten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift ein. Im zweiten Schritt ist die Zahlungsmethode auszuwählen. Im letzten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Dienstleistung) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „Kostenpflichtig Bestellen“ an die HRComTec GmbH absendet. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

(4) Bestellt der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege, wird die HRComTec GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung enthält alle Bestelldaten, die Bankverbindung der HRComTec GmbH sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. HRComTec GmbH ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Eingang per E-Mail anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag der HRComTec GmbH und dem Kunden zustande.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der HRComTec GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Versendung seiner Bestellung ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klickt.

(6) Eine Übertragung eines bestehenden Vertrages auf eine dritte Person ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zulässig.

(7) Bei der Vertragsanbahnung über externe Wiederverkäufer wie z.B. Digistore24 sind
ausschließlich die AGB der Digistore24 GmbH St.-Godehard-Straße 32 31139 Hildesheim oder Elopage GmbH Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin, Deutschland oder CopeCart GmbH Ufnaustraße 10 10553 Berlin maßgeblich. Die Vertragsanbahnung erfolgt über einen Link auf die Verkaufsseiten der jeweiligen externen Wiederverkäufer. HRComTec GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Dienstleistungen und Produkte der externen Wiederverkäufer.

§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Alle Preise sind Endpreise, d.h. sie verstehen sich in Euro inkl. des zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes.

(2) Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Die Vergütung ist durch Überweisung auf das Konto der HRComTec GmbH zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (3) Kommt der Kunde in mit der Zahlung in Verzug, insbesondere durch Rückbuchung seiner monatlichen Zahlungen, so ist die HRComTec GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Forderungen zu verweigern. Der Kunde bleibt weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten monatlichen Beiträge verpflichtet.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

(5) Darüber hinaus behält sich die HRComTec GmbH vor, mit Ausnahme der ersten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zzgl. USt. zu erheben sowie Schadensersatz, insbesondere für der HRComTec GmbH entstandene Rücklastschriftgebühren, zu verlangen. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass der HRComTec GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Die HRComTec GmbH behält sich vor, offene Forderungen an ein Inkassobüro abzugeben. § 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Verhinderung, Krankheit

(1) Bei Verhinderung oder Krankheit hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor den Werbe und Beratungsdienstleistung, abzusagen. In diesem Fall wird zwischen den Parteien ein Ersatztermin vereinbart.

(2) Anderenfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Werbe und Beratungsdienstleistung in voller Höhe berechnet, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass der HRComTec GmbH durch den Ausfall der Werbe und Beratungsdienstleistung mit dem Kunden kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bei schriftlich nachgewiesener längerdauernder Krankheit kann der Kunde das Ruhen des Vertrags für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen verlangen. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch um die Zeit der Ruhigstellung.

(4) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von außergewöhnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die auch durch äußerste Sorgfalt seitens der HRComTec GmbH nicht verhindert werden können (z.B. Streiks, behördliche/gerichtliche Anordnungen) hat die HRComTec GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HRComTec GmbH dazu, die Leistung um die Dauer des Ereignisses zu verschieben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Vereinbarung von Ersatzterminen nicht möglich ist.

§ 5 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Im Falle eines befristeten Vertrages beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Im Falle eines unbefristeten Vertrages gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich gegebenenfalls bei einem Arzt darüber zu informieren, ob für ihn die Ausführungen der Werbe und Beratungsdienstleistung mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein können. Die HRComTec GmbH haftet nicht für durch die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstandene Schäden des Kunden.

(2) Die HRComTec GmbH und ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) beschränkt sich die Haftung der HRComTec GmbH auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die HRComTec GmbH nicht. Gegenüber Unternehmern haftet die HRComTec GmbH bei grob fahrlässigen Verstößen gegen nicht wesentliche Vertragspflichten ebenfalls nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der HRComTec GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der HRComTec GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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